So schön das Urlauben und Leben am Strand bzw. in Strandnähe auch ist, es birgt auch gewisse Pflichten, die jeder übernehmen muss, damit die Küste so schön bleibt, wie sie ist. Das Stichwort heißt „Küstenschutz an der Ostsee“, welcher sowohl von der staatlichen Seite als auch der der Anwohner und Besucher gegeben sein muss.
Welchen Zweck hat der Küstenschutz?
Das Meer, die Wellen und der frische Ostseewind sind nur drei Gründe, weswegen Strandregionen so sehr geliebt werden. Dass sie nicht nur guttun, sondern ebenso wie Regen und Frost dazu führen, dass die Küste Stück für Stück abgetragen wird, ist vielen nicht bewusst. Dabei handelt es sich zwar um einen natürlichen Vorgang, der allerdings einzudämmen ist, um die Küstenregionen, wie sie z. B. an der Ostsee bestehen, zu erhalten.
Um dies zu erreichen gibt es eine Reihe von sogenannten Küstenschutzbauten, die wahrscheinlich jeder schon gesehen, wenngleich nicht aktiv als solche wahrgenommen hat.
Zu den Küstenschutzbauten zählen:
- Buhnen
- Wellenbrecher
- Sanddünen mit Bepflanzung
- Küstenschutzwälder
- Dämme
- Deiche
In der Ostseeregion wird der Küstenschutz in dieser Form schon seit Ende des 18. Jahrhunderts betrieben. Aufgrund des sich immer weiter verändernden Klimas wird er immer wichtiger.
Die Küstenschutzbauten im Überblick
Buhnen
Aussehen: Im Wasser zu findendes Hindernis
(meist Holzpfähle), welches rechtwinklig zur Küste bzw. der Stromrichtung steht
Zweck: Brechen der Strömung und Brandung, Sandabtragung verhindern
Hinweis: Betreten verboten – Ausrutschgefahr; außerdem beim Baden
Abstand halten
Wellenbrecher
Aussehen: 50 bis 200 Meter langer
„Wall“ aus Steinen, der im Wasser (zwei bis vier Meter hoch) 50 bis
200 Meter von der Küste entfernt parallel zu ihr aufgeschüttet wird
Zweck: Minderung der Wellentätigkeit, Anlagerung großer Sandmengen
hinter ihnen
Sanddünen mit Bepflanzung
Aussehen: Die „Hügelwälle“ am
Strand sind die Sanddünen, welche mit Strandhafer bepflanzt sind.
Zweck der Bepflanzung: Stabilität und Höhenwachstum der Dünen,
Sandwehen
Zweck der Dünen: Abtragung des Strandes, Schutz vor Sturmfluten
Hinweis: Betreten der Dünen absolut verboten
Küstenschutzwälder
Aussehen: Kleinere Waldteile in direkter
Strandnähe
Zweck: Schutz vor Sturmfluten, Kälte und Frost, Schutz des Bodens,
Schutz vor Abtragung durch Wasser
Hinweis: Keine Art von Feuer nutzen
Dämme und Deiche
Aussehen: Wälle zwischen dem Wasser und dem
Ort
Zweck: Schutz vor Sturmfluten und Sandwehen
Was Sie für den Küstenschutz tun können
- Keine Strandburgen und Trampelpfade auf Dünen und Deich bauen bzw. provozieren, denn sie sind ideale Angriffsflächen für Hochwasser
- Strand immer sauber hinterlassen
- Kein Pflücken oder anderweitiges Beschädigen der Deich- und Dünenpflanzen
- Rauchen und Feuerstellen am Küstenwald unterlassen
Bußgeld bei Missachtung des Küstenschutzes
Bei Missachtung des Küstenschutzes wird ein Bußgeld fällig. Wie hoch dieses ausfällt, hängt von der Schutzmaßnahme, dem konkreten Verhalten und der von der Gemeinde festgelegten Regelung ab.
Außerdem auch davon, ob Sie sich in Natur-, Landschaftsschutzgebieten oder außerhalb geschützter Flächen befinden.
- Fahren oder reiten auf verbotenen Flächen: 75 – 1.000 €
- Wild wachsende Pflanzen beschädigt, ausreißen oder ausgraben: 75 – 10.000 €
- Feuer anzünden oder betreiben: 50 – 2.500 €
Küstenschutz in Scharbeutz
In Scharbeutz ist das Bauamt für den Küstenschutz verantwortlich. Wenn Sie weitere Fragen haben oder Informationen wünschen, wenden Sie sich an:
Gemeindeverwaltung Scharbeutz
Am Bürgerhaus 2
23683 Scharbeutz
Telefon: +49 4503/7709-0 (Ortstarif)
Fax: +49 4503/7709-87
E-Mail: info@gemeinde-scharbeutz.de